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   BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93   

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https://dejure.org/1994,1236
BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93 (https://dejure.org/1994,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 3 C 30.93 (https://dejure.org/1994,1236)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 3 C 30.93 (https://dejure.org/1994,1236)
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Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt

§§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt sich nicht in einen Rechtsanspruch und einen Ermessensanspruch teilen, § 113 Abs. 5 VwGO, "Rechtsauffassung des Gerichts" wird von der Rechtskraft des Bescheidungsurteils erfaßt;

§§ 113, 144 VwGO, Gesetzesänderung während des Gerichtsverfahrens, Bestimmung der für die Entscheidung maßgeblichen Rechtsvorschriften;

§ 113 Abs. 5 VwGO, Pflicht des Gerichts, die Sache spruchreif zu machen

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bescheidungsurteil - Erstreckung der Rechtskraft - Rechtsanspruch - Ermessensanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 66
  • NZV 1996, 127 (Ls.)
  • DVBl 1995, 925
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Der erkennende Senat ist jedoch nicht gehindert, diese Bestimmungen trotz ihres landesrechtlichen Charakters selbst auszulegen, soweit er dabei nicht in Widerspruch zur Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht gerät (Urteil vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 -).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Da das Berufungsurteil ausschließlich von der Beklagten, nicht aber von der Klägerin mit einem Rechtsmittel angefochten worden ist, ist es insoweit rechtskräftig geworden (vgl. zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Bescheidungsurteils und zur Beschwer durch ein Bescheidungsurteil Urteile vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70, vom 3. November 1994 - BVerwG 3 C 30.93 - Buchholz 418.15 Nr. 2 und vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30.80, 7 C 31.80 - Buchholz 421.0 Nr. 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2018 - 10 S 1808/18

    Durchsetzung eines verwaltungsgerichtlichen Bescheidungsurteils; wirkungsvolle

    Da diese Rechtsauffassung sich nicht aus dem Urteilstenor selbst entnehmen lässt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, in denen die - von der Behörde zu beachtende - Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen dargelegt wird (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 27.01.1995 - 8 C 8.93 - NJW 1996, 737 und vom 03.11.1994 - 3 C 30.93 - NVwZ 1996, 66; Beschluss vom 22.04.1987 - 7 B 76.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54).
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